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Schneelast

Die Schneeverwehungen auf unserer Dachterrasse kamen vor den Fenstern schon fast an einen Meter Höhe ran. Und da Wonny gestern meinte, sich unbedingt als Schneeschipperin austoben zu müssen, habe ich heute mal bei Herrn Dammann nachgefragt, ob wir vorbeilaufende Passanten der Gefahr von Schneelawinen durch übereifrige Schneeschipper aussetzen müssen, zumal auch unsere Kinderzimmer darunter lägen, wie er wisse, und die Neuproduktion und Aufzucht so lange dauert ;-)

Herr Dammann hat dann auch mal die Statik gewälzt mit dem freudigen Ergebnis, dass die Kinderzimmer noch nicht evakuiert werden müssen. Wir liegen in Schneelastzone 2 (was es alles gibt) und es würde eine Schneelast von 0,68kN/m² angenommen, zudem ein Verkehrwert von 4kN/m², also insgesamt 4,68kN/m². Mit etwas Nachhilfe für die (Nicht-)Physiker unter Euch (F = m · a), muss man nun durch die Erdbeschleunigung (9,81 m/s²) teilen und kommt somit auf 477 kg/m² Belastbarkeit. Das sollte reichen.

Ich muss einfach mal die Mail wiedergeben; Thomas Dammann wird wohl nichts dagegen haben. Ich habe mich köstlich amüsiert: „Soll heißen, der Schnee und der, der schaufelt, dürfen zusammen nicht schwerer als 468kG/m² werden :-) bevor man an die Reserven kommt, die in den Berechnungsansätzen auch noch enthalten sind. Ab 4m Schnee also nur noch leichte Leute zum schippen aufs Dach lassen ;-)“

Ich hatte Herrn Dammann einen Link zur Schneedichte bei Wikipedia geschickt. Da findet man raus, dass „mehrjähriger Firn“ eine besonders hohe Dichte hat (besonders schwer ist), was Dammann wie folgt kommentiert: „Hab eben auch noch mal bei Wikipedia geschaut. Wenn Sie den Schnee (Firn) über mehrere Jahre liegen lassen wollen, bitte nicht höher als die Brüstung werden lassen.“ :-D

Einheitswertfeststellung

Anfang Januar bekamen wir vom Finanzamt einen zwei-seitigen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung. So krass, mit was für Zeug man sich befassen muss, von dem man vorher nicht mal geahnt hatte, dass es sowas gibt oder zumindest jegliche Existenz eines solchen Begriffs wissentlich zu verdrängen suchte. Für alle, die ähnlich wenig wissen, wie ich noch vor meiner Google-Attacke, hier ein paar Infos.

Der Einheitswert war wohl früher mal eine große Nummer, wird aber heute nur noch zur Berechnung der Grundsteuer sowie zur Wertermittlung für Gebäudeversicherungen heran gezogen. Der Kollege ist im Bewertungsgesetz (was wir so für Gesetze haben) definiert und leitet sich aus dem Preis ab, der bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts zu erzielen wäre. Das krasse ist, dass alles auf den (Achtung noch so’n Begriff) Hauptfeststellungszeitpunkt bezogen wird, der für die alten Bundesländer der 01.01.1964 ist. In §21 findet man, dass die Hauptfeststellung alle sechs Jahre erfolgt, der Einheitswert aber logischerweise auch neu berechnet wird, wenn sich irgendwas ändert (§22 Fortschreibungen). Bei unserem Neubau geht’s ja nun erstmal um die erstmalige Feststellung. Aber wie wird denn nun das Ding berechnet?

Ab §13 faselt das Grundsteuergesetz (GrStG) von der Steuermesszahl (ein Prozentwert) und dem Steuermessbetrag. Die Steuermesszahl für Einfamilienhäuser beträgt für die ersten 38.346,89 € des Einheitswertes 0,26% und danach 0,35%. Der Steuermessbetrag ergibt sich dann also aus Multiplikation der Steuermesszahl mit dem Einheitswert. Der Einheitswert wird wohl in irgendwelchen Tabellen nachgeschlagen, die ich nicht gefunden habe, soll aber so grob 13% des aktuellen Verkehrwertes betragen.

Aaaber, jetzt kommt’s: eine Gemeinde setzt für Gewerbe- und Grundsteuern einen Hebesatz an, mit dem der Steuermessbetrag nochmal multipliziert wird. Wenn man im Netz sucht, findet man von den Statistischen Ämtern recht schnell eine nette Tabelle, in der für alle Gemeinden die Hebesätze angegeben sind. Dabei nach Grundsteuer B suchen, A ist für Forstwirtschaft. Kronshagen liegt mit 260% noch ganz gut, zwei Kilometer weiter in Kiel sind es schon 450%, Hamburg nimmt 540%, Bremen 580%, Berlin wohl am meisten mit 810% (Werte von 2008); es gibt aber auch kleine Dörfchen, die unter der 200%-Marke liegen und sogar unter 100%.

Ich häng hier mal eine kleine Excel-Datei an, die nach obiger Methode die Grundsteuer zu berechnen versucht (ohne Gewähr natürlich).

Download Grundsteuerrechner.xls

Bauherren-Tipp des Tages: Bei allen Rechtsfragen und -anschreiben versucht doch mal janolaw!

Vorsicht Katasteramt

Vermessungsgebühren

Ende November, als wir mehr mit überfluteter Auffahrt beschäftigt waren, als uns um irgendwelche Behördlichkeiten (schöne Wortkreation) zu kümmern, erhielten wir ein Schreiben vom Katasteramt Kiel, mit der Aufforderung zur Gebäudeeinmessung. Unser Gebäude müsse im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Wir hätten einen Monat Zeit, die Vermessung zu veranlassen. Klar, das Haus steht ja auch nur die nächsten 100 Jahre – da ist also Eile geboten. Im Vermessungs- und Katastergesetz steht etwas von angemessener Frist. Ob da ein Monat in der Relation steht zu der Beständigkeit eines Hauses? Freundlicherweise wurde ein Verzeichnis der in Schelswig-Holstein niedergelassenen Öffentlich bestellten Vermesseungsingenieure mitgeschickt. Wir hielten das alles erstmal für nicht so wichtig.

Jetzt im Januar kam dann das Folgeschreiben, mit dem Hinweis, dass nun das Katasteramt selbst die Einmessung vornähme, worauf ich in der Panik unnötiger Kosten der Sachbearbeiterin eine kurze E-Mail schrieb, dass wir noch Angebote einholten und uns wieder melden würden. Da die Zeit aber wirklich drängt und das Katasteramt von der Wichtigkeit her bestimmt gleich unter dem Kanzleramt steht, kam dann gleich ein eher unfreundlicher Anruf bei der unwissenden Wonny, was denn nun diese E-Mail solle. Unglaublich, was da für ein Druck aufgebaut wird. Wer streicht sich eigentlich die Gelder ein? 835 Euro finde ich auch ganz schön happig. Warum muss das der Hauseigentümer zahlen, wenn das Katasteramt gerne Pläne malen will?

Nun liegt hierfür eine Gebührenordnung vor und den Vermessungsingienieur konnte man nur wenig drücken, aber immerhin. Dieser meinte auch, man hätte ein Jahr Zeit. Vielleicht hat sich das Katasteramt auch nur vertippt. Die E-Mail-Adresse auf dem Briefbogen der Sachbearbeiterin war ja auch falsch (mit Umlaut). Als ich dem guten Mann aber mitteilte, dass wir einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hätten, der sich demnächst melden würde, war er auch wieder ganz beruhigt, dass sich das nun nicht noch weiter aufschiebt. Wie gesagt, es eilt halt sehr…