Anfang Januar bekamen wir vom Finanzamt einen zwei-seitigen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung. So krass, mit was für Zeug man sich befassen muss, von dem man vorher nicht mal geahnt hatte, dass es sowas gibt oder zumindest jegliche Existenz eines solchen Begriffs wissentlich zu verdrängen suchte. Für alle, die ähnlich wenig wissen, wie ich noch vor meiner Google-Attacke, hier ein paar Infos.
Der Einheitswert war wohl früher mal eine große Nummer, wird aber heute nur noch zur Berechnung der Grundsteuer sowie zur Wertermittlung für Gebäudeversicherungen heran gezogen. Der Kollege ist im Bewertungsgesetz (was wir so für Gesetze haben) definiert und leitet sich aus dem Preis ab, der bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts zu erzielen wäre. Das krasse ist, dass alles auf den (Achtung noch so’n Begriff) Hauptfeststellungszeitpunkt bezogen wird, der für die alten Bundesländer der 01.01.1964 ist. In §21 findet man, dass die Hauptfeststellung alle sechs Jahre erfolgt, der Einheitswert aber logischerweise auch neu berechnet wird, wenn sich irgendwas ändert (§22 Fortschreibungen). Bei unserem Neubau geht’s ja nun erstmal um die erstmalige Feststellung. Aber wie wird denn nun das Ding berechnet?
Ab §13 faselt das Grundsteuergesetz (GrStG) von der Steuermesszahl (ein Prozentwert) und dem Steuermessbetrag. Die Steuermesszahl für Einfamilienhäuser beträgt für die ersten 38.346,89 € des Einheitswertes 0,26% und danach 0,35%. Der Steuermessbetrag ergibt sich dann also aus Multiplikation der Steuermesszahl mit dem Einheitswert. Der Einheitswert wird wohl in irgendwelchen Tabellen nachgeschlagen, die ich nicht gefunden habe, soll aber so grob 13% des aktuellen Verkehrwertes betragen.
Aaaber, jetzt kommt’s: eine Gemeinde setzt für Gewerbe- und Grundsteuern einen Hebesatz an, mit dem der Steuermessbetrag nochmal multipliziert wird. Wenn man im Netz sucht, findet man von den Statistischen Ämtern recht schnell eine nette Tabelle, in der für alle Gemeinden die Hebesätze angegeben sind. Dabei nach Grundsteuer B suchen, A ist für Forstwirtschaft. Kronshagen liegt mit 260% noch ganz gut, zwei Kilometer weiter in Kiel sind es schon 450%, Hamburg nimmt 540%, Bremen 580%, Berlin wohl am meisten mit 810% (Werte von 2008); es gibt aber auch kleine Dörfchen, die unter der 200%-Marke liegen und sogar unter 100%.
Ich häng hier mal eine kleine Excel-Datei an, die nach obiger Methode die Grundsteuer zu berechnen versucht (ohne Gewähr natürlich).
Download Grundsteuerrechner.xls
Bauherren-Tipp des Tages: Bei allen Rechtsfragen und -anschreiben versucht doch mal janolaw!
sehr intiresno, danke
Na ja – das stimmt so nicht alles!! – es fehlt komplett der vervilfältiger in dieser Rechnung!!
It’s about time soonmee wrote about this.
Sehr gute Beschreibung. Das hilft einem durch den Papierkram durchzusteigen :-) Danke