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BAFA-Förderprogramm gestoppt

Schock für alle Häuslebauer! Das Förderprogramm des BAFA wurde heute eingestellt, wie ich gerade in der Pressmitteilung des BAFA lese (siehe hier).

Wir haben vor einigen Tagen einen Zuwendungsbescheid vom BAFA bekommen, nach der wir für die Errichtung unserer Solarkollektoranlage mit einer Bruttokollektorfläche von 7,11m² 560 Euro bekommen. Wie kommen die bitte auf 560 Euro? Hat noch jemand das PDF? Auf der BAFA-Seite ist es nun nicht mehr verfügbar.

Ich hoffe, der Wärmepumpen-BAFA-Mann meldet sich nun auch bald mal.

Änderungs-Bescheid

Heute kam von der Gemeinde Kronshagen die Antwort auf meine Selbstauskunft zum Niederschlagswasser (siehe Artikel Niederschlagswasser). Meine Angaben wurden anscheinend geschluckt, denn mir werden nun zur Grundsteuer 3 Berechnungseinheitan á 14,76 EUR = 44,28 EUR für Niederschlagswasser pro Jahr berechnet. Zusätzlich zur Grundsteuer von bisher 380,67 EUR (siehe Artikel Grundsteuer), sind wir nun also bei 424,95 EUR, die übrigens in vier gleichen Teilen quartalsweise abgebucht werden sollen.

Allerdings warte ich immer noch auf die Antwort vom Finanzamt auf meinen Antrag auf Schlichte Änderung (siehe Artikel Antrag auf schlichte Änderung). Ich hatte da letzte Woche mal angerufen, um mich zu vergewissern, dass das Fax überhaupt angekommen ist. Läge vor ihm, meinte der nette Sachbearbeiter und werde so in den nächsten zwei Wochen bearbeitet. Ich bin gespannt.

Niederschlagswasser

Schreiben von der Gemeinde Kronshagen. Da läge eine Baugenehmigung für den Naubau eines Einfamilienhauses mit Carport aus Mai 2005 vor. Mai 2005? Wohl kaum. Vielleicht ein Tippfehler. Mit Anschluss des Grundstücks an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage entsteht die Gebührenpflicht für Niederschlagswasser. Und schon hier fragt man sich: Was kann ich denn für das Niederschlagswasser? Müsste man da nicht beim Meister selbst Gebühren erheben?

Eine Selbstauskunft soll ich ausfüllen. Das mache ich doch gern. Da hat es doch ein gutes, dass wir es nicht mehr geschafft haben, die Einfahrt zu pflastern und der Tiefbauer Mist gebaut hat, so dass die Terrasse noch nicht fertig ist. So lauten meine Angaben wahrheitsgemäß: Haus 97,75m², Garage (Carport mit Schuppen) 38,01m², weitere Gebäude, Grundstücksauffahrt, Terrasse, Hoffläche, KFZ-Stellplatz alles Null. Zusammen also derzeit nur 135,76 bebaute Fläche.

Gemäß Beitrags- und Gebührensatzung von 1995 für die zentrale Abwasserbeseitigung werden je 50 qm angeschlossene Grundstücksfläche eine Einheit (14,76 € p.a.) berechnet. Die Gebühren werden rückwirkend ab Fertigstellungs- bzw. Anschlusstermin veranlagt.

Somit bin ich also derzeit bei 44,28 € pro Jahr. Was ist eigentlich, wenn ich die Auffahrt nicht ins Abwassersystem entwässer, sondern alles in ein Wasserloch versickern lasse. Dann zahlt man nichts, oder?

Bauherren-Tipp des Tages: Bebaute Grundstücksfläche wird in Einheiten von 50 m² berechnet.