17 Mrz 2010

Antrag auf schlichte Änderung

Verfasst von Thommy

Habe eben beim Finanzamt angerufen und dem netten Menschen am anderen Ende der Leitung meine Bedenken bzgl. der Einordnung unseres Hauses in Klasse B statt Klasse C erläutert (siehe Artikel Einheitswert festgestellt). “Ach, Sie haben ein Holzhaus?”, fragte er erstaunt und riet dann, ich solle einfach einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Wie ich im Internet nachlese, habe dies den Vorteil, dass das Finanzamt nicht wie bei einem Einspruch den kompletten Bescheid neu prüfen muss, sondern nur den Antragsgegenstand.

Na, dann werde ich doch mal ein nettes Briefchen aufsetzen. Immerhin würde sich mein Steuermessbetrag über 10€ senken, mit dem Kronshagener Hebesatz von derzeit 300%, also um über 30€ im Jahr; das ist aufs Leben gerechnet doch schon ein runder 1.000er, die Zinsen und Zinseszinsen gar nicht mitberechnet :-)

Ich berichte wieder, ob’s geklappt hat, also nicht das Schreiben, sondern die “schlichte Änderung” ;-)

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3 Kommentare to “Antrag auf schlichte Änderung”

  1. [...] Blog beschäftigen sich die beiden mit der Grundsteuer. Im heutigen Beitrag, der den schönen Titel “Schlichte Änderung” trägt, erfährt man, dass das gründliche Studium der in diesem Zusammenhang von der Behörde [...]

     
  2. [...] hatte am 17. März einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt (siehe Artikel Antrag auf schlichte Änderung), denn ich war mit der Einteilung in Klasse B nicht einverstanden (siehe Artikel Einheitswert [...]

     
  3. [...] Prüfung der Sachlage wurde ich darüber informiert, dass diese Einteilung berichtigt wird. Ein Antrag auf schlichte Änderung war in unserem Fall also nicht notwendig. Im Endergebnis bedeutet das eine Reduzierung der [...]

     

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