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Zwischenstand

Hier mal ein erster Zwischenstand nach zwei Wochen Stromverbrauch-Notieren mit getrennten Stromzählern für Wärmepumpe und Reststrom.

Die aktuelle Leistungszahl der Wärmepumpe beträgt gegenwärtig nur 1,4 (742/523). Bis sie es auf die Jahresarbeitszahl von 3,5 schafft, muss sich also noch einiges tun. Aber es kommt ja hoffentlich irgendwann auch mal ein Sommer.

An dem aufgewendeten Strom für den Betrieb der Wärmepumpe lässt sich wohl nicht viel drehen. Aber die 18,2 kWh für den restlichen Strom machen mir etwas zu schaffen. Ich muss dringend Downlights mit geringerer Leistung besorgen. Wenn in der Küche das Deckenlicht an ist, brennen derzeit zehn Downlights á 50W, also ein halbes Kilowatt.

Mich würden mal die Werte von anderen interessieren. Wie hoch ist Euer durchschnittlicher Tagesstromverbrauch? Was liefert und braucht Eure Wärmepumpe?

Einheitswertfeststellung

Anfang Januar bekamen wir vom Finanzamt einen zwei-seitigen Fragebogen zur Einheitswertfeststellung. So krass, mit was für Zeug man sich befassen muss, von dem man vorher nicht mal geahnt hatte, dass es sowas gibt oder zumindest jegliche Existenz eines solchen Begriffs wissentlich zu verdrängen suchte. Für alle, die ähnlich wenig wissen, wie ich noch vor meiner Google-Attacke, hier ein paar Infos.

Der Einheitswert war wohl früher mal eine große Nummer, wird aber heute nur noch zur Berechnung der Grundsteuer sowie zur Wertermittlung für Gebäudeversicherungen heran gezogen. Der Kollege ist im Bewertungsgesetz (was wir so für Gesetze haben) definiert und leitet sich aus dem Preis ab, der bei einem Verkauf des Wirtschaftsguts zu erzielen wäre. Das krasse ist, dass alles auf den (Achtung noch so’n Begriff) Hauptfeststellungszeitpunkt bezogen wird, der für die alten Bundesländer der 01.01.1964 ist. In §21 findet man, dass die Hauptfeststellung alle sechs Jahre erfolgt, der Einheitswert aber logischerweise auch neu berechnet wird, wenn sich irgendwas ändert (§22 Fortschreibungen). Bei unserem Neubau geht’s ja nun erstmal um die erstmalige Feststellung. Aber wie wird denn nun das Ding berechnet?

Ab §13 faselt das Grundsteuergesetz (GrStG) von der Steuermesszahl (ein Prozentwert) und dem Steuermessbetrag. Die Steuermesszahl für Einfamilienhäuser beträgt für die ersten 38.346,89 € des Einheitswertes 0,26% und danach 0,35%. Der Steuermessbetrag ergibt sich dann also aus Multiplikation der Steuermesszahl mit dem Einheitswert. Der Einheitswert wird wohl in irgendwelchen Tabellen nachgeschlagen, die ich nicht gefunden habe, soll aber so grob 13% des aktuellen Verkehrwertes betragen.

Aaaber, jetzt kommt’s: eine Gemeinde setzt für Gewerbe- und Grundsteuern einen Hebesatz an, mit dem der Steuermessbetrag nochmal multipliziert wird. Wenn man im Netz sucht, findet man von den Statistischen Ämtern recht schnell eine nette Tabelle, in der für alle Gemeinden die Hebesätze angegeben sind. Dabei nach Grundsteuer B suchen, A ist für Forstwirtschaft. Kronshagen liegt mit 260% noch ganz gut, zwei Kilometer weiter in Kiel sind es schon 450%, Hamburg nimmt 540%, Bremen 580%, Berlin wohl am meisten mit 810% (Werte von 2008); es gibt aber auch kleine Dörfchen, die unter der 200%-Marke liegen und sogar unter 100%.

Ich häng hier mal eine kleine Excel-Datei an, die nach obiger Methode die Grundsteuer zu berechnen versucht (ohne Gewähr natürlich).

Download Grundsteuerrechner.xls

Bauherren-Tipp des Tages: Bei allen Rechtsfragen und -anschreiben versucht doch mal janolaw!

Grüße vom Kabel Deutschland Beschwerdemanagement

Da der Anlauf unserer Telefon- und Internetkommunikation nicht ganz reibungslos verlief, um es mal freundlich auszudrücken, hatte ich vorgestern einen Brief an Kabel Deutschland geschickt, in dem ich die Grundgebühren von 29,90 € für November und die durch Wahl der Kabel Deutschland Hotline entstandenen Handy-Gebühren von 48,60(!) € forderte. Eben kam der die Antwort-Mail:

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch nach einer Erstattung der Ihnen durch Ihre Reklamation entstandenen Telefonkosten nicht entsprechen werden. Selbst bei einer berechtigten Beschwerde und einer genauen Prüfung des Sachverhaltes erstatten wir jedoch keine Telefonkosten, keinen Zeitaufwand oder fiktive Bearbeitungspauschalen.

Da uns die Zufriedenheit unserer Kunden jedoch am Herzen liegt, wurde Ihnen für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bereits ein Betrag in Höhe von 29,95 Euro aus Kulanz erstattet. Diese Gutschrift wird mit Ihren laufenden Gebühren verrechnet. Von einer weiteren Erstattung werden wir jedoch absehen. Wir möchten jedoch an dieser Stelle betonen, dass diese Kulanzleistung völlig unverbindlich erfolgt, ohne Rechtspflicht ist und nicht als Anerkenntnis Ihres Beschwerdegrundes gilt.

Darüber hinaus möchten wir es nicht versäumen, Ihnen dafür zu danken, dass Sie uns Ihre Erfahrung mitgeteilt haben. Ihre konstruktive Kritik hilft uns, die Arbeitsabläufe und Servicequalität in unserem Haus weiter zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Beschwerdemanagement

Zusammenfassend: keine Anerkenntnis des Beschwerdegrundes, reine Kulanz, aber danke, für die Kritik. Vielleicht sollte man doch mehr darauf achten, dass die Service Hotline mit 0800 anfängt – oder sich gleich einen Provider holen, der nicht nur „Service“ neben der Rufnummer stehen hat.