Schlagwort-Archive: Kosten

Einheitswert festgestellt

Wir haben nun auch den Einheitswert mit Haus erhalten, genau: den Bescheid über den Einheitswert (Wert- und Artfortschreibung) und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Neuveranlagung). Darin wird der Einheitswert für unser Einfamilienhaus auf 46.118 Euro festgestellt.

Weiter unten ist die Berechnung aufgeschlüsselt. Naja, so richtig wird man nicht schlau daraus. Zunächst mal haben wir Bauteil 01 und Bauteil 02, wahrscheinlich das Carport. Für Bauteil 01 wird die Jahresrohmiete Wohnzwecke auf 7.604 DM gesetzt (einschließlich 5% Zuschlag für Schönheitsreparaturen). Das wäre wohl der Wert, den man 1964 als Jahresmiete für unser Haus hätte zahlen müssen – recht günstig eigentlich.

Und dann gibt es einen Vervielfältiger (das Wort Faktor ist wahrscheinlich nicht deutsch genug), der der Anlage 7 zum Bewertungsgesetz zu entnehmen ist. Darin werden zunächst drei Klassen unterschieden:

  • A: bei Massivbauten mit Mauerwerk aus Ziegelsteinen, Natursteinen, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen oder ähnlichen Steinen sowie bei Stahl- und Stahlbetonskelettbauten außer bei solchen Bauten, die unter B fallen
  • B: bei Holzfachwerkbauten mit Ziegelsteinausmauerung, Gebäuden aus großformatigen Bimsbetonplatten oder ähnlichen Platten sowie bei anderen eingeschossigen massiven Gebäuden in leichter Bauausführung
  • C: bei Holzfachwerkbauten mit Lehmausfachung und besonders haltbaren Holzbauten mit massiven Fundamenten

Was würdet Ihr nun denken, in welche Kategorie ein Dammann-Haus fällt? Ich hätte ja auf „besonders haltebare Holzbauten mit massiven Fundamenten“ getippt, aber nein, unser Bauteil 01 fällt in Kategorie B, während Bauteil 02 mit nur einer Jahresrohmiete Wohnzwecke von 340 DM in Kategorie C fällt.

Da werde ich wohl nochmal nachhaken, denn Anlage 7 ist nun so aufgebaut, dass es für jede der drei Kategorien einen Faktor gibt, der abhängig ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der das Haus steht. Kronshagen fällt dabei in die Kategorie zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner. Die Vervielfältiger für Nachkriegbauten nach dem 20.06.1948 ;-) vom kleinem Dorf bis Großstadt in den einzelnen Klassen wie folgt:

  • A: 11,8
  • B: 11,4
  • C: 10,6

Insofern ist es also schon spannend, warum der Großteil unseres Hauses nicht in Kategorie C fällt. Seltsam ist auch, weshalb eine Wohn-/Nutzfläche von 142m²angesetzt wird, obwohl die echte Fläche doch größer ist.

Der Steuermessbetrag errechnet sich dann wie beschrieben (siehe Artikel Einheitswertfeststellung) zu 126,89€. Mit dem Kronshagener Hebesatz von 240% müsste sich als eine jährliche Grundsteuer von 304,54€ ergeben.

Welcher Einheitswert wurde für Euer Haus festgesetzt und nach welcher Kategorie wurde berechnet?

    Bescheidene Bescheide

    Heute bekamen wir Post vom Finanzamt Kiel, gleich zwei Bescheide (ist das der korrekte Plural?). Der Bescheid über den Einheitswert (Zurechnungsfortschreibung) teilt uns mit, dass der Einheitswert für das unbebaute Grundstück bleibt wie bisher, nämlich bei 8.027€ (15,700 DM). Häh? Wieso unbebautes Grundstück? Entweder die haben da was nicht mitbekommen oder da kommt irgendwann noch ein Update; vielleicht ist das der ordentliche Dienstweg.

    Der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Neuveranlagung) multipliziert mir dann diesen Einheitswert mit der Steuermesszahl von 0,35% und kommt also auf einen Steuermessbetrag von 28,09€ – die zahl ich doch gern. Aber ich befürchte, das ist noch nicht das Ende.

    Rechnung Gebäudeeinmessung

    Unser guter Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur hat vor ein paar Tagen vermessen oder „eingemessen“, wie man wohl sagt. Mein Vater nennt ihn nur Uli Pflock, da er überall Pflöcke reinschlägt. Aber Uli hat einen guten Preis gemacht (trotz Gebührenordnung). Wir zahlen nun 731,00 € anstatt eigentlich 820,25 €. Trotzdem zuviel Geld, nur damit das Katasteramt weiß, wo auf unserem Grundstück unser Haus steht. Was die das überhaupt angeht…