Wir haben nun auch den Einheitswert mit Haus erhalten, genau: den Bescheid über den Einheitswert (Wert- und Artfortschreibung) und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Neuveranlagung). Darin wird der Einheitswert für unser Einfamilienhaus auf 46.118 Euro festgestellt.
Weiter unten ist die Berechnung aufgeschlüsselt. Naja, so richtig wird man nicht schlau daraus. Zunächst mal haben wir Bauteil 01 und Bauteil 02, wahrscheinlich das Carport. Für Bauteil 01 wird die Jahresrohmiete Wohnzwecke auf 7.604 DM gesetzt (einschließlich 5% Zuschlag für Schönheitsreparaturen). Das wäre wohl der Wert, den man 1964 als Jahresmiete für unser Haus hätte zahlen müssen – recht günstig eigentlich.
Und dann gibt es einen Vervielfältiger (das Wort Faktor ist wahrscheinlich nicht deutsch genug), der der Anlage 7 zum Bewertungsgesetz zu entnehmen ist. Darin werden zunächst drei Klassen unterschieden:
- A: bei Massivbauten mit Mauerwerk aus Ziegelsteinen, Natursteinen, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen oder ähnlichen Steinen sowie bei Stahl- und Stahlbetonskelettbauten außer bei solchen Bauten, die unter B fallen
- B: bei Holzfachwerkbauten mit Ziegelsteinausmauerung, Gebäuden aus großformatigen Bimsbetonplatten oder ähnlichen Platten sowie bei anderen eingeschossigen massiven Gebäuden in leichter Bauausführung
- C: bei Holzfachwerkbauten mit Lehmausfachung und besonders haltbaren Holzbauten mit massiven Fundamenten
Was würdet Ihr nun denken, in welche Kategorie ein Dammann-Haus fällt? Ich hätte ja auf „besonders haltebare Holzbauten mit massiven Fundamenten“ getippt, aber nein, unser Bauteil 01 fällt in Kategorie B, während Bauteil 02 mit nur einer Jahresrohmiete Wohnzwecke von 340 DM in Kategorie C fällt.
Da werde ich wohl nochmal nachhaken, denn Anlage 7 ist nun so aufgebaut, dass es für jede der drei Kategorien einen Faktor gibt, der abhängig ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der das Haus steht. Kronshagen fällt dabei in die Kategorie zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner. Die Vervielfältiger für Nachkriegbauten nach dem 20.06.1948 ;-) vom kleinem Dorf bis Großstadt in den einzelnen Klassen wie folgt:
- A: 11,8
- B: 11,4
- C: 10,6
Insofern ist es also schon spannend, warum der Großteil unseres Hauses nicht in Kategorie C fällt. Seltsam ist auch, weshalb eine Wohn-/Nutzfläche von 142m²angesetzt wird, obwohl die echte Fläche doch größer ist.
Der Steuermessbetrag errechnet sich dann wie beschrieben (siehe Artikel Einheitswertfeststellung) zu 126,89€. Mit dem Kronshagener Hebesatz von 240% müsste sich als eine jährliche Grundsteuer von 304,54€ ergeben.
Welcher Einheitswert wurde für Euer Haus festgesetzt und nach welcher Kategorie wurde berechnet?