13 Mrz 2010
Einheitswert festgestellt
Wir haben nun auch den Einheitswert mit Haus erhalten, genau: den Bescheid über den Einheitswert (Wert- und Artfortschreibung) und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Neuveranlagung). Darin wird der Einheitswert für unser Einfamilienhaus auf 46.118 Euro festgestellt.
Weiter unten ist die Berechnung aufgeschlüsselt. Naja, so richtig wird man nicht schlau daraus. Zunächst mal haben wir Bauteil 01 und Bauteil 02, wahrscheinlich das Carport. Für Bauteil 01 wird die Jahresrohmiete Wohnzwecke auf 7.604 DM gesetzt (einschließlich 5% Zuschlag für Schönheitsreparaturen). Das wäre wohl der Wert, den man 1964 als Jahresmiete für unser Haus hätte zahlen müssen – recht günstig eigentlich.
Und dann gibt es einen Vervielfältiger (das Wort Faktor ist wahrscheinlich nicht deutsch genug), der der Anlage 7 zum Bewertungsgesetz zu entnehmen ist. Darin werden zunächst drei Klassen unterschieden:
- A: bei Massivbauten mit Mauerwerk aus Ziegelsteinen, Natursteinen, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen oder ähnlichen Steinen sowie bei Stahl- und Stahlbetonskelettbauten außer bei solchen Bauten, die unter B fallen
- B: bei Holzfachwerkbauten mit Ziegelsteinausmauerung, Gebäuden aus großformatigen Bimsbetonplatten oder ähnlichen Platten sowie bei anderen eingeschossigen massiven Gebäuden in leichter Bauausführung
- C: bei Holzfachwerkbauten mit Lehmausfachung und besonders haltbaren Holzbauten mit massiven Fundamenten
Was würdet Ihr nun denken, in welche Kategorie ein Dammann-Haus fällt? Ich hätte ja auf “besonders haltebare Holzbauten mit massiven Fundamenten” getippt, aber nein, unser Bauteil 01 fällt in Kategorie B, während Bauteil 02 mit nur einer Jahresrohmiete Wohnzwecke von 340 DM in Kategorie C fällt.
Da werde ich wohl nochmal nachhaken, denn Anlage 7 ist nun so aufgebaut, dass es für jede der drei Kategorien einen Faktor gibt, der abhängig ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der das Haus steht. Kronshagen fällt dabei in die Kategorie zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner. Die Vervielfältiger für Nachkriegbauten nach dem 20.06.1948 ;-) vom kleinem Dorf bis Großstadt in den einzelnen Klassen wie folgt:
- A: 11,8
- B: 11,4
- C: 10,6
Insofern ist es also schon spannend, warum der Großteil unseres Hauses nicht in Kategorie C fällt. Seltsam ist auch, weshalb eine Wohn-/Nutzfläche von 142m²angesetzt wird, obwohl die echte Fläche doch größer ist.
Der Steuermessbetrag errechnet sich dann wie beschrieben (siehe Artikel Einheitswertfeststellung) zu 126,89€. Mit dem Kronshagener Hebesatz von 240% müsste sich als eine jährliche Grundsteuer von 304,54€ ergeben.
Welcher Einheitswert wurde für Euer Haus festgesetzt und nach welcher Kategorie wurde berechnet?
Mit 240% Hebesatz bist du aber gut dabei.
Die Feststellung des Einheitswertes habe ich bei mir auch nicht verstanden. Es lohnt sich evtl. einmal beim Finanzamt nachzufragen.
Beispielhaus.de
März 13th, 2010 at 21:00permalink
Habe gerade erfahren, dass die Gemeinde Kronshagen den Hebesatz letztes Jahr auf 300% angehoben hat, Schade eigentlich. Wegen der Berechnung werde ich mal beim Finanzamt anfragen. Ich berichte dann.
Thommy
März 13th, 2010 at 23:21permalink
[...] bzgl. der Einordnung unseres Hauses in Klasse B statt Klasse C erläutert (siehe Artikel Einheitswert festgestellt). “Ach, Sie haben ein Holzhaus?”, fragte er erstaunt und riet dann, ich solle einfach [...]
Abenteuer Hausbau » Blogarchiv » Antrag auf schlichte Änderung
März 17th, 2010 at 10:13permalink
[...] Änderung), denn ich war mit der Einteilung in Klasse B nicht einverstanden (siehe Artikel Einheitswert festgestellt). Nun kam eine neue Einheitswertfeststellung, nun mit Klasse C. “Ihrem Antrag vom [...]
Abenteuer Hausbau » Blogarchiv » Erfolgreich – Neuer Einheitswert
Mai 3rd, 2010 at 18:36permalink
Gerade bekam ich unsere Feststellung des Einheitswerts und da erinnerte ich mich dass ich doch bei euch was gelesen habe…
“Vervielfältiger 11,8 laut Anlage 7 zum Bewertungsgesetz.
Gemeindegrößenklasse 4, Bauausführung A.”
Wir haben ebenfalls ein Holzhaus und nach eurer Beschreibung sollte es C sein, nicht wahr? Ich werd da mal anrufen.
Moritz
Juli 29th, 2010 at 22:12permalink
Nachtrag: anstatt da anzurufen habe ich direkt einen Antrag auf schlichte Änderung verfasst und sofort hingefaxt, ohne auch nur eine Nacht drüber zu schlafen. :) Über das Ergebnis werde ich in unserem Baublog berichten (Klick auf meinen Namen).
Moritz
Juli 29th, 2010 at 23:04permalink
Hey Moritz! Richtig so. Dann wünsche ich viel Erfolg, bei uns hat’s ja auch geklappt.
Thommy
Juli 30th, 2010 at 00:05permalink
Heute kam der Änderungsbescheid, satte 10% geringer fällt nun das Ergebnis aus, siehe unser Baublog.
Vielen Dank, ohne euch hätten wir das vermutlich nie erfahren.
Moritz
September 9th, 2010 at 15:18permalink
Hallo Thommy,
wir haben nun auch die Aufforderung erhalten. Auf die Extra-Runde über den Antrag auf schlichte Änderung würde ich gern verzichten. In dem Formular wird nach Art des Hauses gefragt. Nur haben wir weder ein Fachwerkhaus, ein Massivhaus noch ein Fertighaus. Was hast Du damals angegeben oder wie kann ich die Extra-Runde vermeiden?
Gruß
Sven
PS: Hoffe, das mit eurer Wärmepumpe renkt sich ein. Vielleicht ist es nur ein Einstellungsproblem.
Sven
März 16th, 2011 at 08:24permalink
Hi Sven, ich weiß gar nicht mehr, was wir damals angegeben hatten, ich glaube “Fertighaus”. Ich meine mich noch zu erinnern, dass ich unseren Architekten gefragt hatte, wie er das Haus am ehesten einstufen würde. Irgendwie scheint das Formular noch nicht auf dem heutigen Stand der Technik zu sein, oder?
Thommy
März 16th, 2011 at 10:07permalink
Noch eine andere Variante:
Bei mir haben die Jungs vom FA zwar die Bauausführungsklasse “C” übernommen, den Vervielfältiger aus der Anlage 7 aber aus der Tabelle der Klasse “B” genommen. Auf Nachfrage habe man zwar den Fehler zugegeben, möchte aber doch ein einen schriftlichen Einspruch…..
….ich könnte mich auch mit anderen Dingen beschäftigen. Dafür brauchts kein FA *grummel*
Stephan
Januar 30th, 2012 at 12:24permalink