Antrag auf schlichte Änderung

Habe eben beim Finanzamt angerufen und dem netten Menschen am anderen Ende der Leitung meine Bedenken bzgl. der Einordnung unseres Hauses in Klasse B statt Klasse C erläutert (siehe Artikel Einheitswert festgestellt). „Ach, Sie haben ein Holzhaus?“, fragte er erstaunt und riet dann, ich solle einfach einen Antrag auf schlichte Änderung stellen. Wie ich im Internet nachlese, habe dies den Vorteil, dass das Finanzamt nicht wie bei einem Einspruch den kompletten Bescheid neu prüfen muss, sondern nur den Antragsgegenstand.

Na, dann werde ich doch mal ein nettes Briefchen aufsetzen. Immerhin würde sich mein Steuermessbetrag über 10€ senken, mit dem Kronshagener Hebesatz von derzeit 300%, also um über 30€ im Jahr; das ist aufs Leben gerechnet doch schon ein runder 1.000er, die Zinsen und Zinseszinsen gar nicht mitberechnet :-)

Ich berichte wieder, ob’s geklappt hat, also nicht das Schreiben, sondern die „schlichte Änderung“ ;-)

3 Gedanken zu „Antrag auf schlichte Änderung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.