Am 15.07. kam ein Schreiben vom BAFA mit dem Bezug Sachverhaltsaufklärung zum Antrag vom 18.02.2010 (Eingang BAFA). Bei der Prüfung des Antrages sei aufgefallen, dass nicht das richtige Formular verwendet wurde und daher „entscheidungserhebliche Angaben“ (was für ein Ausdruck) fehlten.
Vossi hatte sich wahrscheinlich vor 10 Jahren mal den Vordruck 100 Mal kopiert und immer wieder verwendet. Sowas gefällt dem BAFA nicht. Und um das zu merken braucht der gemeine Beamte beim BAFA halt fünf(!) – ich wiederhole F-Ü-N-F – Monate. Für meine Antwort gewähren sie aber nicht so lange Zeit. Sollte ich innerhalb von 90 Tagen keine Antwort erhalten, werde ich nach Aktenlage entscheiden.
Der Hammer ist aber der kursiv gedruckte Abschnitt am Ende:
Bitte beachten Sie: Fördermittel werden in der Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge vergeben. Bei knappen Haushaltsmitteln kommt es daher maßgeblich darauf an, wann Ihr Antrag vervollständigt wird und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beim BAFA vorliegen.
Wollen die mich damit schon mal dezent darauf hinweisen, dass – egal wann ich antworte – das Schreiben kommen wird, dass nichts mehr da ist?