Erfolgreich – Neuer Einheitswert

Ich hatte am 17. März einen Antrag auf schlichte Änderung gestellt (siehe Artikel Antrag auf schlichte Änderung), denn ich war mit der Einteilung in Klasse B nicht einverstanden (siehe Artikel Einheitswert festgestellt). Nun kam eine neue Einheitswertfeststellung, nun mit Klasse C.  „Ihrem Antrag vom 17.03.2010 wurde in vollem Umfang entsprochen.“ – Jippieh! Da lohnt es sich doch manchmal, sich mit unbekannter Materie näher auseinander zu setzen. Statt 46.118 € beträgt unser Einheitswert jetzt nur noch 43.050 €.

Bauherren-Tipp des Tages: Wenn Sie ein Holzhaus gebaut haben, prüfen Sie, ob Sie bei der Einheitswertfeststellung in Klasse C eingeteilt wurden. Falls nicht: Antrag auf schlichte Änderung stellen!

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