Wir haben’s versucht, aber das Bauamt lässt sich nicht überreden, mehr als 20.000 € für die Pfahlgründung zu ersetzen. Wir bleiben auf knapp 3.700 € sitzen. Dass das geologische Vorgutachten, das beim Grundstückskauf vorlag, nur eine Pfahllänge von 9m empfahl, das Hauptgutachten dann aber über 13m verlangte, der längste Pfahl jetzt 20,5m lang ist – all das zähle nicht; die Gemeinde Kronshagen habe nicht arglistig getäuscht, insofern scheidet auch eine Minderung nach HGB aus. Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass eine arglistige Täuschung vorlag – dumm gelaufen ist es trotzdem.