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28 Jul 2010

BAFA meldet sich nach fünf Monaten

Verfasst von Thommy. Kommentieren

BAFA-Schreiben

BAFA-Schreiben

Am 15.07. kam ein Schreiben vom BAFA mit dem Bezug Sachverhaltsaufklärung zum Antrag vom 18.02.2010 (Eingang BAFA). Bei der Prüfung des Antrages sei aufgefallen, dass nicht das richtige Formular verwendet wurde und daher “entscheidungserhebliche Angaben” (was für ein Ausdruck) fehlten.

Vossi hatte sich wahrscheinlich vor 10 Jahren mal den Vordruck 100 Mal kopiert und immer wieder verwendet. Sowas gefällt dem BAFA nicht. Und um das zu merken braucht der gemeine Beamte beim BAFA halt fünf(!) – ich wiederhole F-Ü-N-F – Monate. Für meine Antwort gewähren sie aber nicht so lange Zeit. Sollte ich innerhalb von 90 Tagen keine Antwort erhalten, werde ich nach Aktenlage entscheiden.

Der Hammer ist aber der kursiv gedruckte Abschnitt am Ende:

Bitte beachten Sie: Fördermittel werden in der Reihenfolge der vollständig eingereichten Anträge vergeben. Bei knappen Haushaltsmitteln kommt es daher maßgeblich darauf an, wann Ihr Antrag vervollständigt wird und alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beim BAFA vorliegen.

Wollen die mich damit schon mal dezent darauf hinweisen, dass – egal wann ich antworte – das Schreiben kommen wird, dass nichts mehr da ist?

13 Jul 2010

Pumpe der Solaranlage defekt

Verfasst von Thommy. Kommentieren

Ich hatte mich schon merklich gewundert. An den super-heißen Tagen zeigte die Leistung der Solarpanels teilweise Null Kilowatt. Die Solltemperatur des Pufferspeichers ist auf 50°C eingestellt, aber da ging die Isttemperatur auch nie drüber, obwohl die kostenlose Solarenergie das Ding doch gerne weitaus höher beheizen könnte. Der Effekt war dann, dass abends nach dem Duschen die Wärmepumpe ansprang – nicht so im Sinne des Erfinders.

Ich also Vossi angerufen, und in Ferndiagnose haben wir rausgefunden, dass die Pumpe der Solaranlage defekt sein muss. Na bravo, wahrscheinlich hat die gute Sonne meinen Pufferspeicher bisher noch kein einziges Grad beheizt. Vossi kam aber gleich letzten Montag (sehr vorbildlich) und hat sich der Sache angenommen. Die Pumpe war nur verklemmt, jetzt muss die Pumpe nicht mehr laufen. Trotzdem sei noch irgendwas defekt, weil die Wärmepumpe im Sommerbetrieb eigentlich gar nicht hätte anspringen dürfen. Das muss der Kundendienst von Buderus checken, Vossi regelt das.

Kategorien: Heizung Tags:

13 Mrz 2010

Einheitswert festgestellt

Verfasst von Thommy. 7 Kommentare

Wir haben nun auch den Einheitswert mit Haus erhalten, genau: den Bescheid über den Einheitswert (Wert- und Artfortschreibung) und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Neuveranlagung). Darin wird der Einheitswert für unser Einfamilienhaus auf 46.118 Euro festgestellt.

Weiter unten ist die Berechnung aufgeschlüsselt. Naja, so richtig wird man nicht schlau daraus. Zunächst mal haben wir Bauteil 01 und Bauteil 02, wahrscheinlich das Carport. Für Bauteil 01 wird die Jahresrohmiete Wohnzwecke auf 7.604 DM gesetzt (einschließlich 5% Zuschlag für Schönheitsreparaturen). Das wäre wohl der Wert, den man 1964 als Jahresmiete für unser Haus hätte zahlen müssen – recht günstig eigentlich.

Und dann gibt es einen Vervielfältiger (das Wort Faktor ist wahrscheinlich nicht deutsch genug), der der Anlage 7 zum Bewertungsgesetz zu entnehmen ist. Darin werden zunächst drei Klassen unterschieden:

  • A: bei Massivbauten mit Mauerwerk aus Ziegelsteinen, Natursteinen, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen oder ähnlichen Steinen sowie bei Stahl- und Stahlbetonskelettbauten außer bei solchen Bauten, die unter B fallen
  • B: bei Holzfachwerkbauten mit Ziegelsteinausmauerung, Gebäuden aus großformatigen Bimsbetonplatten oder ähnlichen Platten sowie bei anderen eingeschossigen massiven Gebäuden in leichter Bauausführung
  • C: bei Holzfachwerkbauten mit Lehmausfachung und besonders haltbaren Holzbauten mit massiven Fundamenten

Was würdet Ihr nun denken, in welche Kategorie ein Dammann-Haus fällt? Ich hätte ja auf “besonders haltebare Holzbauten mit massiven Fundamenten” getippt, aber nein, unser Bauteil 01 fällt in Kategorie B, während Bauteil 02 mit nur einer Jahresrohmiete Wohnzwecke von 340 DM in Kategorie C fällt.

Da werde ich wohl nochmal nachhaken, denn Anlage 7 ist nun so aufgebaut, dass es für jede der drei Kategorien einen Faktor gibt, der abhängig ist von der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der das Haus steht. Kronshagen fällt dabei in die Kategorie zwischen 10.000 und 50.000 Einwohner. Die Vervielfältiger für Nachkriegbauten nach dem 20.06.1948 ;-) vom kleinem Dorf bis Großstadt in den einzelnen Klassen wie folgt:

  • A: 11,8
  • B: 11,4
  • C: 10,6

Insofern ist es also schon spannend, warum der Großteil unseres Hauses nicht in Kategorie C fällt. Seltsam ist auch, weshalb eine Wohn-/Nutzfläche von 142m²angesetzt wird, obwohl die echte Fläche doch größer ist.

Der Steuermessbetrag errechnet sich dann wie beschrieben (siehe Artikel Einheitswertfeststellung) zu 126,89€. Mit dem Kronshagener Hebesatz von 240% müsste sich als eine jährliche Grundsteuer von 304,54€ ergeben.

Welcher Einheitswert wurde für Euer Haus festgesetzt und nach welcher Kategorie wurde berechnet?

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